AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Reisebedingungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der REISEN IN ÄGYPTEN (im Folgenden Reiseveranstalter) erfolgt auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Reisebedingungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf Pauschalreisen als auch auf touristische Einzelleistungen.

1. Anmeldung und Abschluss der Buchung
1.1 Anmeldung per Anfragenformular bzw. E-Mail
Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass viele Flüge, Hotels und Arrangements oft frühzeitig ausgebucht sind oder bei kurzfristigen Buchungen höhere Tarife verlangen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, um von den besten Verfügbarkeiten und Preisen zu profitieren.

1.2. Abschluss der Buchung
a) Grundlage des Reisearrangements sind die Reiseausschreibung von REISEN IN ÄGYPTEN auf seiner Webseite als auch die ergänzenden Informationen in einem individuellen Angebot für die jeweilige(n) Reiseleistung(en), soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Reisende sichert seine Buchung durch die Leistung seiner Anzahlung per Überweisung oder Kredit- / Debitkarte an Reisen in Ägypten (Visa - und Mastercard werden akzeptiert).

c) Der Reisende erhält unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang seiner Buchung per E-Mail

d) Der Reisende ist verantwortlich für alle Verpflichtungen der Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, sofern er diese Verantwortung ausdrücklich und separat übernommen hat.

2. Zahlungsbedingungen
2.1. Bei einer verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Reisepreises zu leisten. Ihre Anzahlung muss mindestens den gesamten Flugpreis sowie einen Teil der restlichen Leistungen decken.

2.2. Die Restzahlung für die gebuchte (n) Reiseleistung(en) ist 6 Wochen vor Reisebeginn fällig.

2.3 Für kurzfristige Buchungen kann unter Umständen der gesamte Reisepreis im Voraus überwiesen werden müssen.

2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, mit Fristsetzung die Buchung zu annullieren und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Buchung für Kinder: Im gleichen Zimmer von den Eltern
Richtlinie 1: für Pakete, Nilkreuzfahrten und Hotels
Unter 2 Jahren: kostenlos
Unter 6 Jahren: 25% der gesamten Tourkosten für eine erwachsene Person
Unter 12 Jahren: 50% der gesamten Tourkosten für eine erwachsene Person
Alle Kinder ab 12 Jahren gelten als Erwachsene.
Wenn Ihr Tourpaket Flüge beinhaltet, kann ein zusätzlicher Zuschlag für Ihr Kind anfallen.

Richtlinie 2: Für Besichtigungstouren und Landausflüge
Unter 6 Jahren: kostenlos
Unter 12 Jahren: 50% der gesamten Tourkosten für eine erwachsene Person
Alle Kinder ab 12 Jahren gelten als Erwachsene.
Wenn Ihre Besichtigungstouren Inlandsflüge oder Fähren beinhalten, kann ein zusätzlicher Zuschlag für Ihr Kind anfallen.

4. Leistungen und Leistungsänderungen
4.1. Die Verpflichtungen von REISEN IN AEGYPTEN ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Website zum Zeitpunkt der Reise, einem individuellen Angebot oder anderen Kommunikationsmitteln von REISEN IN AEGYPTEN. Dabei gelten sämtliche enthaltene Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie relevante Informationen für die gebuchte Pauschalreise.

4.2. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Buchungsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte REISEN IN ÄGYPTEN für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

4.4. REISEN IN ÄGYPTEN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Buchung geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich die Buchung zu annullieren oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittelung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Buchungsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich die Buchung zu annullieren. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn die Buchung annullieren. Der Rücktritt ist gegenüber REISEN IN ÄGYPTEN zu erklären. Falls die Reiseleistung(en) über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Entschädigungspauschalen einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

5.3. REISEN IN ÄGYPTEN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Entschädigungsstaffel berechnet:
a) Standard Entschädigungssätze (für Nilkreuzfahrten und Ägyptenrundreisen)
Ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 61 Tage vor dem Reiseantritt, 15% vom Reisepreis
Ab 60 Tage bis 31 Tage vor dem Reiseantritt, 25% vom Reisepreis
Ab 30 Tage bis 15 Tage vor dem Reiseantritt, 60% vom Reisepreis
Ab 14 Tage bis 07 Tage vor dem Reiseantritt, 90% vom Reisepreis
Ab 07 Tage bis 01 Tag vor dem Reiseantritt, 100% vom Reisepreis
Nicht erscheinen – 100 % des Reisepreises

Die Stornogebühren betreffen nur den Reisepreis, die Flugstornogebühren werden geprüft und dazukalkuliert.

b) Gesonderte, von den oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten für Spezial Reisetermine wie Weihnachten, Neujahr und Osterferien:
Ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 61 Tage vor dem Reiseantritt, 20% vom Reisepreis
Ab 60 Tage bis 31 Tage vor dem Reiseantritt, 40% vom Reisepreis
Ab 30 Tage bis 15 Tage vor dem Reiseantritt, 75% vom Reisepreis
Ab 14 Tage bis 07 Tage vor dem Reiseantritt, 95% vom Reisepreis
Ab 07 Tage bis 01 Tag vor dem Reiseantritt, 100% vom Reisepreis
Nicht erscheinen – 100 % des Reisepreises

Die Stornogebühren betreffen nur den Reisepreis, die Flugstornogebühren werden geprüft und dazukalkuliert.

c) Flugstornierungen: Diese erfolgen gemäß den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass manche Flüge nicht stornierbar sind

5.4. REISEN IN ÄGYPTEN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit REISEN IN ÄGYPTEN nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist REISEN IN ÄGYPTEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.5 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Buchungsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil REISEN IN ÄGYPTEN keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben.Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in der Buchungsbestätigung, unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.2. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,-beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, der Reiseleitung der örtlichen Vertretung des Veranstalters oder dem Reisevermittleranzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

9. Haftung und Beschränkung der Haftung
9.1. Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes:

-eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schiffsreedereien, Busunternehmen, Hotels usw.).
-eine korrekte Reisebeschreibung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung
-die fachmännische Organisation Ihrer Reise.

Wir verpflichten uns, dass von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ihres persönlichen Angebots im Rahmen der vorliegenden Reisebedingungen abzuwickeln.

9.2. Unsere Haftung
REISEN IN ÄGTYPTEN entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihre zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es REISEN IN ÄGYPTEN nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätung oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen Dritter, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

9.3. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten ist es möglich, noch lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. REISEN IN ÄGYPTEN kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

9.4. Unfälle und Erkrankungen
REISEN IN ÄGYPTEN übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden sofern dieser von REISEN IN ÄGYPTEN oder einem von REISEN IN ÄGYPTEN beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitergehende Haftung von REISEN INÄGYPTEN ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.5. Sachschäden
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Eine weitergehende Haftung von REISEN IN ÄGYPTEN ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

11. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

11.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde/Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Reiseversicherungen
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist.

14. Vertragspartner
REISEN IN ÄGYPTEN
ist die Tochergesellschaft von Top Class Egypt Travel.
38 Yossif Goher St, Al Helal, Hurghada, Red Sea, Egypt
Geschäftsführer: Emad Salahdien
Tel.: (002) 010 2022 8483
E-Mail: info@reiseninaegypten.com